Werte wie Vertrauen, Sicherheit und Verantwortung bilden das Fundament der Zusammenarbeit bei und mit apoprojekt.

Sollte das in der Praxis einmal nicht der Fall sein, setzt apoprojekt auf das Hinweisgebersystem der adverit compliance GmbH & Co. KG. Mit ihren Hinweisen spielen Mitarbeitende, Partner und Kunden dabei eine zentrale Rolle.

Das Hinweisgebersystem von apoprojekt

Liebe Mitarbeitende, liebe Partner, liebe Kunden,

das kürzlich verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) implementiert die EU-Whistleblower-Richtlinie, um Hinweisgebende zu schützen. Daneben enthält das Gesetz klare Vorschriften zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Die geltenden, gesetzlichen Anforderungen entsprechen unseren Grundsätzen und wurden nicht zuletzt bereits in unserem Verhaltenskodex verankert.

Dennoch wollen wir Situationen vorbeugen, die unsere Integrität in Frage stellen könnten und übernehmen auch dafür aus unternehmerischer Überzeugung heraus echte Verantwortung. Ein Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, potenzielles Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken und zu melden – mit Schutzmechanismen zur Identitätswahrung und ohne negative Konsequenzen.

Wir nehmen Bedenken ernst und ermutigen Euch, das Hinweisgebersystem im Falle von Fehlverhalten zu nutzen. So können wir gemeinsam unsere ehrliche und verlässliche Unternehmenskultur erhalten.

 

Herzliche Grüße,

Alexander Knälmann, Hendrik von Paepcke und Stephan Winn

ABLAUF

Über das untenstehende Kontaktformular erhält nur adverit als neutraler und außenstehender Dienstleister den gegebenen Hinweis und kümmert sich um die Bearbeitung. Anhand eines festen Ablaufs und gemäß der Gesetzgebung wird dieser anonymisiert, dokumentiert und erst anschließend an apoprojekt übermittelt. Ohne die Identität des Hinweisgebenden preiszugeben werden dort ggf. weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet.

DAS GESETZ ZUM SCHUTZ

Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes genießen hinweisgebende Personen einen besonderen Schutz, solange ihre Meldung in gutem Glauben erfolgt. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn sich später herausstellen sollte, dass einige Informationen falsch waren.

KEIN GRUND ZUR SORGE

Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Schutz von Hinweisgebenden aufgehoben werden kann. Zum Beispiel bei eigener Beteiligung am gemeldeten unzulässigem Verhalten oder bewusst falschen Angaben.

HINWEIS GEBEN

Mit einem Hinweis über unser Hinweisgebersystem erhalten wir gemeinsam unsere vertrauens- und verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

E-Mail: apoprojekt@report-to.me
Hotline: +49 40 271 44 941*

*(Montag bis Freitag von 9 - 15 Uhr, in der übrigen Zeit besteht die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen.)